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05.09.2026
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20 Jahre Steuerbefreiung in der Türkei: Was neue ausländische Steuerresidenten 2026 wissen müssen

20 Jahre Steuerbefreiung in der Türkei: Was neue ausländische Steuerresidenten 2026 wissen müssen
RESTPROPERTY PRAXIS-RATGEBER / 2026
20 Jahre Steuerbefreiung in der Türkei: Was neue ausländische Steuerresidenten 2026 wissen müssen

Seit 2026 gibt es in der Türkei eine neue steuerliche Regelung für bestimmte natürliche Personen, die neu als in der Türkei ansässig gelten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Einkünfte und Erträge aus dem Ausland für zwanzig Jahre von der türkischen Einkommensteuer befreit sein. Die Regel ist attraktiv, aber sie gilt nicht automatisch für jeden Ausländer, der eine Wohnung kauft oder länger in der Türke...

Seit 2026 gibt es in der Türkei eine neue steuerliche Regelung für bestimmte natürliche Personen, die neu als in der Türkei ansässig gelten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Einkünfte und Erträge aus dem Ausland für zwanzig Jahre von der türkischen Einkommensteuer befreit sein.

Die Regel ist attraktiv, aber sie gilt nicht automatisch für jeden Ausländer, der eine Wohnung kauft oder länger in der Türkei lebt.

Rechtsgrundlage

Die Regelung wurde durch Gesetz Nr. 7582 als Mükerrer Madde 20/D in das türkische Einkommensteuergesetz aufgenommen.

Sie gilt für Personen, die ab dem 1. Januar 2026 als in der Türkei ansässig gelten und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Drei-Jahres-Voraussetzung

Vor dem Jahr, in dem die Person in der Türkei als ansässig gilt, darf sie in den vorherigen drei Kalenderjahren grundsätzlich keinen Wohnsitz und keine entsprechende Steuerpflicht in der Türkei gehabt haben.

Die persönliche Historie muss deshalb vor Anwendung der Regel genau geprüft werden.

Welche Einkünfte gemeint sind

Die Befreiung betrifft Einkünfte und Erträge, die außerhalb der Türkei erzielt werden und unter die gesetzliche Regelung fallen.

Türkische Einkünfte werden dadurch nicht pauschal steuerfrei.

Immobilienkauf allein reicht nicht

Der Kauf einer Wohnung führt nicht automatisch zur Anwendung der zwanzigjährigen Befreiung.

Entscheidend sind Steueransässigkeit, vorherige steuerliche Situation und Herkunft der Einkünfte.

Frühere bestimmte türkische Einkünfte

Das Gesetz enthält eine wichtige Besonderheit: Bestimmte frühere Steuerpflichten in der Türkei, etwa aus Immobilien-, Kapital- oder Wertsteigerungseinkünften, schließen die Begünstigung nicht automatisch aus.

Ob dies im Einzelfall greift, sollte fachlich geprüft werden.

Warum individuelle Beratung wichtig ist

Internationale Steueransässigkeit kann gleichzeitig Fragen zum deutschen Steuerrecht und zu Doppelbesteuerungsregeln auslösen.

Vor einem dauerhaften Umzug oder einer größeren Umstrukturierung von Vermögen und Einkommen ist individuelle Steuerberatung sinnvoll.

Praktische Checkliste

  • Datum der türkischen Steueransässigkeit bestimmen
  • vorherige drei Kalenderjahre prüfen
  • Wohnsitzhistorie dokumentieren
  • ausländische Einkünfte getrennt erfassen
  • türkische Einkünfte separat prüfen
  • deutsche Steuerfolgen prüfen
  • individuelle Beratung vor Umzug einholen

Weitere RestProperty-Ratgeber

Häufige Fragen

Bekommt jeder deutsche Immobilienkäufer 20 Jahre Steuerfreiheit?

Nein. Der Immobilienkauf allein erfüllt die Voraussetzungen nicht.

Gilt die Befreiung für Einkommen aus der Türkei?

Die neue Regel betrifft grundsätzlich qualifizierende Einkünfte und Erträge aus dem Ausland, nicht pauschal alle Einkünfte.

Warum sind die vorherigen drei Jahre wichtig?

Das Gesetz knüpft die Begünstigung an die vorherige Wohnsitz- und Steuerhistorie in der Türkei.

Gilt die Regel ab 2026?

Sie ist für Personen relevant, die ab dem 1. Januar 2026 unter den gesetzlichen Voraussetzungen als in der Türkei ansässig gelten.

Ersetzt die Regel deutsche Steuerberatung?

Nein. Bei Verbindungen zu Deutschland müssen auch deutsche Regeln und das Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.

Fazit

Die neue 20-Jahres-Regel kann für bestimmte neue Steuerresidenten sehr bedeutend sein. Sie sollte jedoch erst nach Prüfung der persönlichen Wohnsitz-, Steuer- und Einkommenshistorie in eine Umzugs- oder Investitionsentscheidung einbezogen werden.

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