In der Türkei haben sich die Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Erwerb von Immobilien geändert
In der Türkei sind Änderungen des Gesetzes über die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) für Ausländer durch den Erwerb von Immobilien in Kraft getreten. Um nun eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, muss ein Ausländer Immobilien im Wert von mindestens 200.000 Dollar erwerben. Zuvor lag der Mindestschwellenwert bei Immobilienkäufen in Großstädten bei 75.000 US-Dollar und bei Käufen in Kleinstädten bei 50.000 US-Dollar. Die Regelung gilt für alle Immobilien, die nach dem 16. Oktober 2023 erworben wurden.
Wer vor diesem Datum eine Immobilie erworben hat , kann unter den bisherigen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch wenn die Einzelheiten der Änderung noch nicht bekannt sind, verfolgen Sie unsere Nachrichten. Wir werden Sie auf jeden Fall informieren, sobald diese bekannt werden.
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Für ausländische Immobilienkäufer in der Türkei zeichnet sich eine bedeutende Änderung ab: Nach Informationen aus Ankara wurde am 2. Juni ein entsprechendes Dekret zur Überarbeitung der bisherigen Regelungen für geschlossene Ikamet-Bezirke unterzeichnet. Nun wird die offizielle Umsetzung durch die zuständigen Behörden erwartet.
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