Türkei beschränkt ab Juni Werbung für Junkfood

Ziel dieser Verordnung sei es, ungesunde Essgewohnheiten zu bekämpfen, erklärte das zuständige Ministerium.
Laut der neuen Verordnung, die im Juni 2019 in Kraft treten wird, dürfen die Hersteller von Knabberware und Süßigkeiten, ihren Produkten keine Kaufanreize wie Gutscheine oder Spielzeug beifügen. Radio- und Fernsehsendungen, die sich an Kinder richten, wird es nicht mehr gestattet sein, Werbung für derartige Produkte auszustrahlen.
Davon betroffen ist auch das weltweit beliebte Überraschungsei, es darf daher ab Juni nicht mehr verkauft werden. Illegal gezeigte Junkfood-Werbung wird demnach in Zukunft mit einer Geldstrafe belegt.
Quelle: Daily Sabah
04.01.2019