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02.01.2019
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Neue Luftsicherheitssteuer wird nicht an allen Flughäfen in der Türkei erhoben

Neue Luftsicherheitssteuer wird nicht an allen Flughäfen in der Türkei erhoben
Am 1. Januar 2019 ist in der Türkei eine neue Sicherheitssteuer für Touristen eingeführt worden - eine Abgabe für die Luftsicherheit. Die türkischen Behörden haben eine Gebühr von 1,50 Euro festgesetzt, die an Flughäfen in der Türkei erhoben wird.

Die neue Steuer wird jedoch nicht an den Flughäfen Ankara, Istanbul, Izmir, Antalya und Alanya erhoben. Passagiere, die an den Flughäfen Gaziantep, Trabzon, Kayseri, Hatay, Adana und Erzurum ankommen, müssen jedoch zusätzlich 1,5 Euro zahlen.

Eine geringere Steuer von 1 Euro wird hingegen an den Flughäfen Ağrı, Adıyaman, Amasya, Balıkesir, Bingöl, Batman, Van, Merzifon, Konya, Kocaseyit, Yenişehir, Çanakkale, Denizli, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Kastamonu, Kocaeli, Malatya, Mardin, Ordu, Giresun, Samsun, Siirt, Sinop, Sivas, Şanlıurfa, Tekirdağ, Tokat, Uşak fällig.

02.01.2019

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