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20.01.2017
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Türkische Staatsbürgerschaft für ausländische Investoren

Türkische Staatsbürgerschaft für ausländische Investoren

Ausländische Investoren mit Investitionen in der Türkei können die türkische Staatsbürgerschaft erhalten.

Die entsprechende Änderung im Türkischen Staatsangehörigkeitsrecht trat mit der Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts in Kraft.

Demnach können Ausländer, die mindestens zwei Millionen US-Dollar in der Türkei investiert haben oder für mindestens drei Jahre im Besitz von Immobilien im Mindestwert von einer Millionen US-Dollar sind, vom Ministerrat die türkische Staatsbürgerschaft bekommen.

Bei der Festlegung des aktuellen finanziellen Wertes wird der effektive Devisenkurs der Zentralbank der Türkischen Republik gültig sein.

Quelle: TRT deutsch



13.01.2017

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