In der Türkei gibt es ein einheitliches System für die Eintragung der notwendigen Dokumente für den Besitz von Immobilien. Das Katasteramt ist die wichtigste staatliche Stelle, die sich mit der Durchführung von Verfahren im Zusammenhang mit der Registrierung von Dokumenten über Immobilien befasst. Die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der Transaktion wird direkt auf staatlicher Ebene gewährleistet. Jede Kauf- und Verkaufstransaktion wird in ein spezielles Register eingetragen, in dem die erwerbende Person oder Organisation eine Registrierungsnummer erhält, die die Identifizierung des erworbenen Eigentums ermöglicht. Dokumente, die die Tatsache des Verkaufs oder Kaufs von Wohnraum widerspiegeln, werden in bestimmten Archiven der staatlichen Katasterverwaltung und der staatlichen Registrierungskammer aufbewahrt.
Notariate in der Türkei sowie türkische Notare haben keine besondere Befugnis zum Abschluss, zur Durchführung von Geschäften über den Kauf und Verkauf von Immobilien sowie zu deren Registrierung. Der Notar ist nur befugt, den Verkauf und den Kauf von Immobilien zu beglaubigen.
Um eine Transaktion zum Kauf oder Verkauf von Wohnungen abzuschließen, sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Dieser Vertrag wird zwischen einem Verkäufer und einem Käufer einer Immobilie geschlossen. Als Vermittler des Kaufs und Verkaufs bescheinigt der Immobilienhändler die Transaktion.
Wie erhält man eine individuelle Steuernummer? Sie kann in der Regel sofort nach Vorlage des Reisepasses samt Kopie bei jedem örtlichen Finanzamt beantragt werden. Das Vorhandensein einer solchen Nummer ist Voraussetzung für die Anmeldung einer Immobilie, für die Eröffnung eines Bankkontos sowie für den Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Telefondienstleistungen und vielem mehr.
Nicht jede Türkische Bank eröffnet ein Konto für ausländische Käufer. Wir haben jedoch einige Banken, mit denen wir seit langer Zeit vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ein eigenes Konto in der Türkei vereinfacht das Verfahren für die Überweisung von Geld zur Bezahlung einer gekauften Immobilie stark. Darüber hinaus können Sie die verschiedenen Routinearbeiten für die Bezahlung von Wasser-, Strom- und Telefonrechnungen auf ein Minimum reduzieren, indem Sie eine Bank anweisen, diese Zahlungen automatisch über Ihr Bankkonto abzuwickeln. Zusätzlich bieten Türkische Banken einige andere interessante Finanzdiensleistungen.
Jeder Immobilienkäufer hat die Möglichkeit, einen Immobilienberater mit der Erledigung aller Angelegenheiten (Behördengänge) in seinem Namen zu betrauen. Dies kann die Einreichung von Dokumenten beim Katasteramt sein, die Zahlung aller Abonnentenrechnungen, z.B. für Telefon und Strom. Neben dem Berater kann auch eine andere Person bevollmächtigt werden, die als Vertreter des Käufers selbst bestimmt wird. Wichtig ist, dass die Vollmacht notariell beglaubigt wird.
Es handelt sich um einen offiziellen Antrag auf Veräußerung des Eigentums an einer bestimmten Immobilie, der bei der staatlichen Registrierungsbehörde (des örtlichen Katasteramtes) eines Bezirks oder einer territorialen Verwaltungseinheit eingereicht wird, in der sich das vereinbarte Objekt befindet. Mit diesem Antrag soll bestätigt werden, dass sich die zu erwerbende Immobilie nicht auf einem Gebiet befindet, das dem Militär gehört und von ihr für den Eigenbedarf genutzt wird. Derzeit ist es nicht mehr erforderlich, eine Genehmigung der Militärbehörde für das Gebiet der Türkei einzuholen, wenn seit dem 5. Mai 2011 bereits mindestens einmal ein Antrag auf den Erwerb von Objekten auf demselben Gelände auf Antrag einer Person geprüft wurde. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle ist das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung also formal und dauert nicht wie früher 6-8 Wochen, sondern einige Tage.
Nach Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen, die von staatlichen Stellen erteilt werden, wird das lang ersehnte Eigentum an einer bestimmten Immobilie direkt in den Büros der staatlichen Registrierungskammer vom Verkäufer auf einen Käufer übertragen. Die Anwesenheit eines amtlich beglaubigten Übersetzers ist obligatorisch. Ein ähnliches Verfahren kann von einem vom Käufer oder Verkäufer oder von beiden Parteien bevollmächtigten Vertreter durchgeführt werden, wenn eine notariell beglaubigte Vollmacht vorliegt.
Zu jeder passenden Zeit kann das erworbene Eigentum zu einem gewünschten Preis verkauft werden, und die aus dem Verkauf erzielten finanziellen Mittel können ungehindert ins Ausland transferiert werden. Die Entscheidung bezüglich der Neuzuweisung von Eigentumsrechten, die beispielsweise durch den Tod des Immobilienbesitzers entstehen, wird gemäß einem Testament getroffen, das in Anwesenheit eines akkreditierten Übersetzers in der staatlichen Grundbuchverwaltung verfasst wurde.